Gesetzliche Regelungen 2017

Neue gesetzliche Regelungen (TPD2)

Das neue Tabakgesetz TPD2 gilt seit dem 20.05.2016. Das Gesetz ist die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU).

Werbung:
Jegliche Werbung für e-Zigaretten, Zubehör und Liquids ist verboten, dies betrifft die folgenden Medien:
Zeitung | Radio und Fernsehen | Plakatwerbung | Newsletter | Soziale Medien, z.B. Facebook.

TPD-Konform…

Das Gesetz zur TPD2 regelt den Markt für e-Zigaretten und Liquids.

Allgemein gilt:

  • Neue e-Zigaretten und Liquids müssen 6 Monate vor Markteinführung mit umfangreichen Nachweisen angemeldet werden.
  • Auf Umverpackungen für e-Zigaretten und Liquids müssen Warnhinweise angebracht werden.
  • Ein generelles Werbeverbot für e-Zigaretten und eLiquids.

Für e-Zigaretten gilt:

  • e-Zigaretten müssen über eine Kindersicherung sowie über einen Mechanismus, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert verfügen.

Für eLiquids und eBasen gilt:

  • Abgabe von maximal 20 mg Nikotin pro ml Abgabe von maximal 10 ml-Flaschen (für eLiquids und eBasen) ab dem 20.05.2017.
  • Der Reinheitsgrad von Liquids und die Inhaltsstoffe müssen nachgewiesen werden.
  • Toxikologische Analysen müssen durchgeführt und dokumentiert werden.

Ab wann tritt die Regelungen in Kraft…

Die zeitliche Umsetzung der TPD2 hat 3-Stufen:

  • Ab 20. 05. 2016 dürfen sämtliche e-Zigaretten und eLiquids, die nicht den Regelungen der TPD2 entsprechen, noch bis zum 20.11.2017 produziert und verkauft werden.
  • Ab 20.11.2017 dürfen die Hersteller nur noch e-Zigaretten und eLiquids produzieren, die den gesetzlichen Regelungen der TPD2 entsprechen.
  • Ab dem 20.05.2017 dürfen nur noch TPD2-Konforme Produkte (e-Zigaretten, eLiquids und eBasen) verkauft werden.

Wie reagieren wir auf die TPD2…

Wir werden unser Produkt-Sortiment anpassen dies ist teilweise bereits gesehen. Das bedeutet, dass wir einige Liquid-Sorten aus dem Sortiment nehmen, dafür aber TPD2-Konforme Liquids neu ins Sortiment aufnehmen. Auch dies ist teilweise bereits erfolgt. Wir werden ab sofort nur noch Produkte neu ins Sortiment aufnehmen, die bereits die Regelungen der TPD2 umgesetzt haben.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil der Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie (TPD2), und gelten damit ausnahmslos und gleichermaßen für alle e-Zigarettenhändler. Eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers ist strafbar. Sollten Sie einen anderen e-Zigarettenhändler finden, der sich noch nicht gesetzeskonform verhält, so bitten wir Sie, diesen darauf hinzuweisen. Dies geschieht nicht nur im Interesse der Händler, sondern auch um den politischen Druck von unserer Branche zu nehmen. Nur wenn es möglichst wenig schwarze Schafe gibt, können wir Ihnen weiterhin erstklassige e-Zigaretten & Liquids bequem über das Internet anbieten.

Ihr eroltec Team