E-Zigarette im Urlaub…

Gesetzliche Regelungen im Ausland

Mit der E-Zigarette in den Urlaub fahren – Worauf Urlauber im Ausland achten sollten, damit es kein Konflikt mit dem Gesetz gibt.

Die E-Zigarette gewinnt immer mehr Anhänger und wird damit für viele Dampfer zum ständigen Begleiter. Zur jetzt beginnenden Urlaubszeit, werden die allermeisten auf ihre elektronische Zigarette auch im Ausland nicht verzichten wollen. Die Regelungen zur E-Zigarette können jedoch in vielen Urlaubsländern deutlich abweichend sein als hierzulande. Die beliebtesten Reiseziele hinsichtlich der Regelungen, Verordnungen und der Gesetzeslage für das Verreisen mit der E-Zigarette hier zusammengefasst.

E-Zigarette im Flugzeug

E-Zigaretten und Akkus können üblicherweise auch im Handgepäck mitgeführt werden. Liquids hingegen müssen entweder mit dem Koffer aufgegeben oder falls es im Handgepäck mitgenommen werden soll, dann wie alle anderen Flüssigkeiten in verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüten transportiert werden.

Gesetzliche Einstufung der E-Zigarette in den Urlaubsländern

International besteht bis heute keine einheitliche Regelung zur E-Zigarette. Während einige Länder die E-Zigarette als Konsumgut kategorisieren, wird diese in wiederum anderen Ländern als Tabakerzeugnis, medizinisches Produkt oder als Gift klassifiziert. Diese unterschiedliche Klassifizierung führt dazu, dass die gesetzlichen Regelungen entsprechend unterschiedliche Anwendungen finden.

Hier die Länder in gesetzliche Kategorien zusammengefasst, so dass Reisende schnell und bequem einen ersten guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen der E-Zigarette im Urlaubsland erhalten können. Aufgrund der relativ kurzen Marktreife der E-Zigarette, können sich die Regelungen im Ausland jedoch jederzeit auch kurzfristig wieder ändern. Urlauber die vorhaben mit der E-Zigarette ins Ausland zu reisen, sollten sich daher stets selbst zuvor über die gesetzlichen Regelungen im Zielland informieren.

Regelungen E-Zigarette Urlaubsländer nach gesetzlichen Bestimmungen (Ohne Gewähr)

Legal

  • Frankreich
  • Italien
  • Kuba
  • Spanien

Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten – Für Eigengebrauch dürfen 150 Milliliter eingeführt werden

  • Schweiz
  • Ungarn

Geduldet (Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten; teilweise Dampfen in der Öffentlichkeit verboten)

  • Schweden
  • Norwegen
  • Finnland
  • Island

Nikotinhaltiges Liquid als medizinisches Produkt klassifiziert und nur unter Umständen zur Einfuhr gestattet

  • Dänemark
  • Österreich
  • Portugal

Nur zum persönlichen Gebrauch privat gestattet (Dampfen in der Öffentlichkeit teilweise illegal)

  • Kroatien
  • Japan

Verboten (Benutzung und Einfuhr teilweise illegal und mit kostspieligen Strafen oder sogar Haftstrafen belegt)

  • Argentinien
  • Australien
  • Brasilien
  • Brunei
  • HongKong
  • Indien
  • Indonesien
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Litauen
  • Mexiko
  • Oman
  • Panama
  • Saudi Arabien
  • Singapur
  • Surinam
  • Taiwan
  • Thailand
  • Türkei
  • Vereinigte Arabische Emirate

Aufgrund der International noch stark abweichenden Regelungen zur E-Zigarette, können die oben genannten Innformationen zunächst nur Orientierung zur jeweiligen Gesetzeslage geben. Eine eigene Recherche zu der Gesetzgebung im Urlaubsland ist in jedem Falle notwendig…

Quelle: arbeitskreis-krankenversicherungen.de/e-zigarette-im-urlaub-gesetzliche-regelungen-im-ausland-24757/